Corona – was gilt im Friseurhandwerk?

Verwirrung um Beschlüsse und Erleichterungen in Sachen Corona – Schutzverordnung


Liebe Kunden: innen.

Erleichterung in Sachen Corona Schutzverordnung, Wegfall der Kontrollen und Beschränkungen, davon ist überall die Rede.

Bereits ab Samstag soll es in NRW neue und veränderte Vorschriften geben.
Dieses ergibt sich aus der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar 2022.

 

Doch Vorsicht in den Beschlüssen sind die Bereiche Einzelhandel und Gastronomie genannt – das Friseurhandwerk zählt allerdings zum Bereich der körpernahen Dienstleistungen.
Hier bleibt abzuwarten, inwieweit die Landesbehörden Erleichterungen zulassen werden.
Bis dahin gelten weiterhin uneingeschränkt die bisher gültigen Maßnahmen.

 

  • Dazu zählen
    die 2G und 3G Regelungen in NRW,
    Abstandsregelung auch bei der Behandlung im Salon,
    regelmäßige Desinfektion von Werkzeug und Arbeitsplätzen,
    das Tragen einer FFP2 Schutzmaske bei der Arbeit am Kunden.

Nach wie vor bemängeln wir die Tatsache, dass sich einige Mitbewerber absolut nicht an diese – zum Schutz der Gesundheit gedachten – Regelungen halten wollen.

Dieses ist hauptsächlich bei den Anbietern im unteren Preissegment der Fall – bedenken Sie jedoch, welchen Stellenwert ihre Gesundheit hat.