Was wir wieder dürfen...

langsam zurück zur Normalität...


Die Inzidenzen gehen nach dem letzten Lockdown kontinuierlich zurück, so das weitere Lockerungen der Schutzmaßnahmen möglich werden.

• Die größte Erleichterung für Friseure und Kunden ist wohl der Wegfall der Testpflicht.
  Es sind keinerlei Test’s oder Nachweise mehr notwendig.

• Friseure dürfen auch wieder Augenbehandlungen durchführen. Allerdings mit der Einschränkung: nimmt die Kundin hierfür die Maske ab, muss die Friseurin FFP2 Maske und Visier tragen.
  Dieses gilt auch für die Bartbehandlung im Herrensalon.

• Service ist unter Auflagen möglich: werden Zeitschriften oder Bewirtung angeboten, sind Hygienemaßnahmen erforderlich, die eine Keimverschleppung auf Geschirr, Zeitungen, Zeitschriften und Personen verhindern sollen.

Einige der Schutzmaßnahmen bleiben im Friseurhandwerk erhalten,
auch wenn diese im Einzelhandel, der Gastronomie oder in der Öffentlichkeit wegfallen.

Dazu gehören:

• Maskenpflicht im Salon für Kunden und Mitarbeiter
• Aufnahme der Kundendaten zwecks Nachverfolgbarkeit
• Begrenzung der Personenzahl (max. 10 qm pro Person)
• Abstandsregelung und Handdesinfektion bei Eintritt
• Desinfektion von Geräte und Werkzeug nach jeder Kundenbehandlung
• Reinigung / Desinfektion des Arbeitsplatzes nach jeder Behandlung
• Ausreichende Belüftung / Luftaustausch in den Räumlichkeiten

Wir freuen uns auf Euren / Ihren Besuch

das FIGARO Team