Keine Testpflicht mehr für......

bereits geimpfte und immunisierte Personen

 

Liebe Kunden/innen
Liebe FIGARO Fans

Letzte Woche noch, war auch für bereits geimpfte Personen, ein negativer Coronatest zum Einlass beim Friseur vorgeschrieben.
Breits heute schon erfolgt eine Änderung und wir freuen uns, folgende Änderungen in der Schutzverordnung mitteilen zu dürfen:


Änderung der Coronaschutzverordnung

Wegfall der Testpflicht
für bereits immunisierte Personen

 

Ab 3. Mai 2021 gelten bei der Coronaschutzverordnung folgende Änderungen *1)

Für den Friseurbesuch ist KEIN negativer Test mehr erforderlich, wenn folgende Nachweise erbracht werden:

  • Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 *2)
  • Nachweis eines positiven Testergebnisses, (einer Corona Infektion)
    Dieses Ergebnis darf nicht älter als 6 Monate sein und darf nicht frischer als 28 Tage sein.
  • Nachweis eines positiven Testergebnisses, (Corona Infektion) (wie oben) plus Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfung *2)

 

  • Alle anderen Schutzmaßnahmen behalten ihre Gültigkeit *1)

 

Bleiben Sie gesund!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch

 

*1) nicht in allen Bundesländern / regionale Abweichungen möglich
*2) mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid 19

 

 


bereits geimpfte und immunisierte Personen

 

Liebe Kunden/innen
Liebe FIGARO Fans

Letzte Woche noch, war auch für bereits geimpfte Personen, ein negativer Coronatest zum Einlass beim Friseur vorgeschrieben.
Breits heute schon erfolgt eine Änderung und wir freuen uns, folgende Änderungen in der Schutzverordnung mitteilen zu dürfen:


Änderung der Coronaschutzverordnung

Wegfall der Testpflicht
für bereits immunisierte Personen

 

Ab 3. Mai 2021 gelten bei der Coronaschutzverordnung folgende Änderungen *1)

Für den Friseurbesuch ist KEIN negativer Test mehr erforderlich, wenn folgende Nachweise erbracht werden:

  • Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 *2)
  • Nachweis eines positiven Testergebnisses, (einer Corona Infektion)
    Dieses Ergebnis darf nicht älter als 6 Monate sein und darf nicht frischer als 28 Tage sein.
  • Nachweis eines positiven Testergebnisses, (Corona Infektion) (wie oben) plus Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfung *2)

 

  • Alle anderen Schutzmaßnahmen behalten ihre Gültigkeit *1)

 

Bleiben Sie gesund!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch

 

*1) nicht in allen Bundesländern / regionale Abweichungen möglich
*2) mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid 19